Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW) - Schmeck den Süden

Das Zeichen mit den drei Löwen - das Zeichen für gesicherte Qualität aus Baden-Württemberg

Kurze Wege, frische Ware, mehr Kontrollen.

Dies sind die charakteristischen Merkmale für heimische Nahrungsmittel mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg, die in Baden-Württemberg z.B. auf Wochenmärkten, beim Ernährungshandwerk und im Lebensmitteleinzelhandel angeboten und ausgelobt werden.

Seit 1989 steht das Zeichen für gesicherte, nachvollziehbare Qualität, Erzeugung und Verarbeitung in Baden-Württemberg sowie neutrale Kontrollen. Die öffentlich zugänglichen Qualitätskriterien wurden von Erzeugern und Verarbeitern gemeinsam festgelegt. Grundsätzlich liegen diese über dem gesetzlichen Standard.

Mittlerweile kennen 80% der Verbraucher das Zeichen mit den drei Löwen, von dem Sie beste Qualität, kurze Transportwege und durchgängig neutrale Kontrollen erwarten. Es ist eben „Gut zu wissen, was man isst und trinkt !“

„Schmeck den Süden“ wird betrieben von der MBW. Weitere Info www.schmeck-den-sueden.de

Das Zeichen im Überblick

Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg ist ein Prüfsiegel

und steht für

gesicherte hohe Qualität aus umweltbewusster integrierter und kontrollierter Pflanzenproduktion bzw. aus kontrollierter Tierhaltung.
regionale Herkunft aus Baden-Württemberg.
neutrale Kontrolle auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung bis in die Ladentheke.

Das Prüfsiegel

wurde vom Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum 1989 als HQZ (Herkunfts- und Qualitätszeichen) geschaffen.
wurde im Jahr 2003 von der Europäischen Kommission als Qualitätszeichen "Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe" notifiziert.
kann bei zahlreichen Produkten aus 14 verschiedenen Produktbereichen verwendet werden.

 

Lizenzvergabe für das Zeichen

Zeichenträger ist das Land Baden-Württemberg, vertreten durch das Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum in Stuttgart.

Lizenznehmer sind Verbände und berufsständische Organisationen, die für die Zeichenvergabe, Kontrolle und Zeichenverwendung verantwortlich sind.

Zeichennutzer sind Verarbeiter oder Endanbieter. Durch den Abschluss von Zeichennutzungsverträgen mit den Lizenznehmern erhalten sie das Zeichennutzungsrecht zur Auslobung entsprechend definierter Produkte.
Erzeuger sind über eine Teilnahmevereinbarung gegenüber einem Lizenznehmer eingebunden.

Die Organisationen unterhalten folgende vertraglichen Beziehungen:

Info-Blatt

 

Das neue Qualitätszeichen Baden-Württemberg (QZBW)

Das Zeichen mit den drei Löwen

 

Das Qualitätszeichen Baden-Württemberg ist ein Prüfsiegel und steht für:

 

Ø      gesicherte hohe Qualität aus umweltbewusster integrierter und  kontrollierter Pflanzenproduktion.

Ø      regionale Herkunft aus Baden-Württemberg.

Ø      neutrale Kontrolle auf allen Stufen der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung bis in die Ladentheke.

 

Das Prüfsiegel:

Ø      wurde vom Ministerium für Ernährung und ländlichen Raum 1989 als HQZ (Herkunfts- und Qualitätszeichen) geschaffen.

Ø      Wurde im Jahr 2003 von der Europäischen Kommission als Qualitätszeichen „Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe“ notifiziert.

 

Lizenzvergabe für das Zeichen:

Ø      Zeichenträger ist das Land Baden-Württemberg

Ø      Lizenznehmer sind Verbände und berufsständische Organisationen, die für die Zeichenvergabe, Kontrolle und Zeichenverwendung verantwortlich sind.

Ø      Zeichennutzer sind Verarbeiter oder Endanbieter. Durch den Abschluss von Zeichennutzungsverträgen mit den Lizenznehmern erhalten sie das Zeichennutzungsrecht zur Auslobung ihrer Produkte.

 

Mittlerweile kennen 80 % der Verbraucher das Zeichen mit den drei Löwen. Es ist eben „Gut zu wissen, was man isst und trinkt !“

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.mbw-net.de

 

Kriterien für Obstbrände

Anwendungsbereiche

 

Das Qualitätszeichen kann für Obst- und Steinbrände verwendet werden, wenn die festgelegten Bestimmungen zur Qualität, Herkunft und Erzeugung sowie die Bestimmungen über Verfahren und Zeichenverwendung erfüllt sind.

 

Basis-Qualitätsbestimmungen

 

Ø      Die Rohware muss zu 100 % in Baden-Württemberg erzeugt worden sein.

 

Ø      Das verwendete Obst für die Herstellung von Obstbränden muss aus integriertem und kontrolliertem Anbau nach der „Richtlinie für den integrierten und kontrollierten Anbau von Kern- und Steinobst in Baden-Württemberg zur Vewendung des Qualitätszeichens „Gesicherte Qualität mit Herkunftsangabe“ und/oder aus Streuobst- und Hausgartenanbau stammen. Im Streuobst- und Hausgartenanbau dürfen keine Herbizide und Fungizide eingesetzt werden.

 

Ø      Analytische Untersuchung

 

Ø      Teilnahme bei der Prämierung des Klein- und Obstbrennerverbandes

 

Ø      Bei der Herstellung von Obstbränden ist der Zusatz von Zucker verboten.

 

Ø      Von der Zeichennutzung sind gentechnische Produkte ausgeschlossen.

 

Analytische Qualitätskriterien

Folgende Höchstmengen dürfen nicht überschritten werden:

 

Methanolgehalt:

Williams, Äpfel, Birnen, Zwetschgen, Pflaumen, Mirabellen:           max. 1200 mg/100 ml A

Alle übrigen Obstbrände:                                                                  max. 1000 mg/100 ml A

 

Ethylcarbamatgehalt:

Alle Obstbrände:                                                                               max. 0,8 mg/l

 

Sensorische Qualitätskriterien

Die Obstbrände müssen bei der Prämierung des Klein- und Obstbrennerverbandes 11,5 Punkte in der 20-Punkte-Skala und Bewertungstabelle erreicht haben.

 

Kontrollen

Es werden 20 % der Teilnehmer durch unahängige akkreditierte Kontrolleinrichtungen nach dem Zufallsprinzip kontrolliert. (Weitere Info´s siehe Kontroll- und Sanktionssystem)