• Destillatkönigin 2018-2022 Vera Bullinger im Winter 2020/2021

  • Destillatkönigin 2018-2022 Vera Bullinger im Herbst 2020

  • Destillatkönigin 2018-2022 Vera Bullinger im Herbst 2018

  • Ernennung der 7. Destillatkönigin 10.11.2018

  • Landesprämierung

  • Prüfer bei der Verkostung

  • Destillatkönigin 2016-2018 Anna Schleicher

  • Ernennung der 6. Destillatkönigin 02.10.2016

  • Urkundenverleihung 19.07.2015

  • Streuobstwiese in Nord-Württemberg

Neue Abfindungsanmeldungen ab 01.01.2022

Informationen zu den Neuerungen bei der Abfindungsanmeldung

Die Abfindungsanmeldung kann nun online erfolgen. Hierzu ist erforderlich:

  1. ELSTER-Zugang. ELSTER (Abkürzung für „Elektronische Steuererklärung“), das Online-Portal der Finanzbehörden, wird als Zugang zum Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls genutzt. Falls Sie also noch keinen ELSTER-Zugang haben, sollten Sie diesen umgehend beantragen. Wie das geht, erfahren Sie unter www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl (ALTERNATIV zu ELSTER kann man sich beim Zoll auch mit einem neueren Personalausweis mit Online-Funktionalität und einem Lesegerät anmelden)
  2. Zugang zum Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls unter www.zoll-portal.de, dann auf "Anmelden mit ELSTER" oder "Anmelden mit Personalausweis"

Wenn diese beiden Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie Ihre Abfindungsanmeldungen für Brennereibesitzer online ausfüllen und absenden. Dies gilt ebenso für Stoffbesitzer, diese müssen ihre Anmeldung jedoch selbst mit ihrem eigenen ELSTER-Zugang machen.

Alternativ kann die Anmeldung, wenn Sie (noch) keinen ELSTER-Zugang haben, aber auch wie bisher am Bildschirm ausgefüllt und vom Brennereibesitzer bzw. Stoffbesitzer unterschrieben per Post an das Hauptzollamt Stuttgart geschickt werden. Im Zuge der Neugestaltung der Formulare sind diese nun mit Funktionalitäten für Nutzerführung und Komfort, wie z.B. einer Prüfung auf Vollständigkeit der Angaben, um Zurückweisungen zu reduzieren, ausgestattet.

Bei beiden Online-Anmeldungsvarianten können die Daten in den Formularen auf dem PC abgespeichert werden und bei späteren Anmeldungen wieder geladen werden.

Als dritte Möglichkeit zur Abfindungsanmeldung können Blankoformulare von Hand ausgefüllt werden, wenn Sie keine Möglichkeit zur Online-Anmeldung bzw. für das Ausfüllen am Bildschirm haben. Selbstdurchschreibesätze wie bisher gibt es nicht mehr.

Der Ablauf ist dann wie folgt:

  1. Kopiervorlage für die Blankoformulare und die Ausfüllhinweise hierzu von unserer Internetseite www.kleinbrenner-verband.de herunterladen und ausdrucken *
  2. Blankoformulare in der gewünschten Anzahl kopieren **
  3. Abfindungsanmeldung ausfüllen und unterschreiben
  4. Kopie für die Ablage in der Brennerei machen oder 2. Exemplar identisch ausfüllen
  5. Unterschriebene Abfindungsanmeldung an das Hauptzollamt Stuttgart senden ***

* Wenn Sie keinen Internetzugang (auch nicht über Kinder/Enkelkinder) haben, können Sie einmalig eine Kopiervorlage und die Ausfüllhinweise auf der Geschäftsstelle anfordern.

** Wenn Sie selbst keinen Zugriff auf einen Kopierer haben, empfehlen wir Ihnen, die Kopiervorlagen in gewünschter Anzahl in einem Copyshop o.ä. vervielfältigen zu lassen.

*** Bitte beachten Sie, dass die neuen Formulare aus 3 Seiten bestehen und bei jeder Anmeldung alle 3 Seiten ausgefüllt und eingesandt werden müssen.

Wichtige Info vom 21.01.2022

Die Generalzolldirektion teilt mit Schreiben vom 21.01.2022 mit:

Derzeit gehen beim HZA Stuttgart vermehrt Abfindungsanmeldungen für Stoffbesitzer (Formulare 1221) ein, in denen die den Anmelder betreffenden Daten unzutreffend ausgefüllt sind. In diesen Fällen werden auf der ersten Seite der Abfindungsanmeldung anstelle des Namens und der Anschrift des Stoffbesitzers Name und Anschrift der Abfindungsbrennerei, in der der Alkohol gewonnen werden soll, angegeben.

Die unzutreffenden Angaben führen zur Zurückweisung der betroffenen Abfindungsanmeldungen durch das Hauptzollamt Stuttgart.

Beim Stoffbesitzerbrennen muss die Gewinnung von Alkohol und dessen Reinigung wie bisher vom Stoffbesitzer selbst angemeldet werden.

Wie in der Vergangenheit auch, muss deshalb beim Ausfüllen des neuen Papierformulars 1221 auf der ersten Seite der Name und die Anschrift des Stoffbesitzers, der als Anmelder auftritt, angegeben werden. Daten zur Abfindungsbrennerei (Brennereinummer und Bezeichnung der Abfindungsbrennerei) werden wie gewohnt ebenfalls im Formular abgefragt.

Wird die Abfindungsanmeldung für Stoffbesitzer über das Bürger- und Geschäftskundenportal eingereicht, muss sich der Stoffbesitzer am Portal mit seinen Zugangsdaten anmelden und das Formular 1221_online aufrufen. In diesem Fall werden die persönlichen Daten des Stoffbesitzers automatisiert vorbelegt.

Meldet sich ein Brennereibesitzer am Bürger- und Geschäftskundenportal an und ruft das Formular 1221_online auf, werden als Anmeldedaten der Name und die Anschrift der Abfindungsbrennerei vorbelegt. Da die Abgabe der Abfindungsanmeldung für Stoffbesitzer durch den Besitzer der Abfindungsbrennerei, in welcher der Abfindungsalkohol gewonnen werden soll, nicht zulässig ist, führt dies zur Zurückweisung der Abfindungsanmeldung.

Betriebsübergabe mit verkleinerten Flächen

Aufgrund des Endes des Brantweinmonopols zum 31.12.2017 war es nicht mehr möglich, ein Brennrecht einfach zu übergeben. Der Betriebsnachfolger muss erneut die personenbezogene Brennerlaubnis beantragen und  die gesetzlich vorgeschriebenen 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche nachweisen. Nun konnte eine erleichterte Nachfolgeregelung durchgesetzt werden. Bei Übergabe eines verkleinerten landwirtschaftlichen Betriebes mit Brennerei, der das Existenzminimum von 0,75 ha (1/4-Regelung) nachweisen kann, kann der Nachfolger nun auch die Brennerlaubnis mit dem niedrigeren Flächennachweis beantragen. Diese Regelung tritt rückwirkend zum 01.07.2021  in Kraft.

Siehe hierzu auch ausführlich unser Artikel 

Änderungen der Alkoholsteuerverordnung zum 01.07.2021

im Bereich "Informationen für Brenner"



Ergebnisse der Landesprämierung 2021

Die Proben sind verkostet, alle Auswertungen abgeschlossen und die Urkunden gedruckt ...

Hier gehts zu den Ergebnissen unserer diesjährigen Landesprämierung

Aktuelles


Bedingt durch die anhaltende Pandemiesituation und der damit verbundenen Einschränkungen findet in 2020 keine Brennsaisoneröffnung mit Ernennung einer Destillatkönigin statt.

Wir freuen uns sehr, dass unsere
7. Destillatkönigin

Vera Bullinger

ihr Amt weiterhin ausübt.


 

Paketmarken

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Online-Vortrag 01.02.2022, 18 Uhr

Die neue EU-Spirituosenverordnung und ihre Auswirkungen auf die Spirituosenkennzeichnung

Wer die PDF-Version der Präsentation von Werner Albrecht oder die Aufzeichnung des Vortrags gerne haben möchte, sende bitte eine Mail an info@kleinbrenner-verband.de 

Referent: Werner Albrecht
Ministerium für Ernährung und Landwirtschaft

Inhalte des Vortrages:

  • Prinzipien des EU-Spirituosenrechts
  • Musterbeispiel Etikett für Kirschwasser (Kirschbrand, Kirsch)
  • Änderungen bei den Spirituosenkategorien Obstbrand, Obstgeist und Likör (Fruchtliköre)
  • Fallstricke bei Gin (Destillierter Gin und London Gin)
  • Etikettenbeispiele für zusammengesetzte Begriffe (Beispiel: Gewürz Apfelbrand), Anspielungen (Beispiele: Eierlikör - hergestellt mit Kirschwasser; Obstbrand - gereift im Cognac-Fass)  und ggf. Mischungen
  • ausblick auf künftige Änderungen in der Kennzeichnung von Spirituosen (Green Deal, Europas Plan gegen Krebs, Koalitionsvertrag der Ampelkoalition)
  • Nationales Spirituosenrecht (Spirituosen-Durchführungsgesetz und Spirituosen-Durchführungsverordnung)

Rundschreiben und Versammlungen

Das Jahres-Rundschreiben wird diese Jahr erst Anfang Februar verschickt., da zu den Themen "Abfindungsanmeldungen", "Versammlungen" und "Wahlen" erst dann alle Informationen vorliegen.

Die ursprünglich für Ende Januar geplanten Mitgliederversammlungen mit Wahlen werden coronabedingt auf Ende Mai/Anfang Juni verschoben. Termine und Infos erhalten Sie dann im Rundschreiben und hier ab Anfang Februar.


Links

Direkte Links zu den Online-Anmeldeformularen:

1219 - M

1220 - B

1221 - S

Lehrfahrt 2021

Leider müssen wir unsere Lehrfahrt ins Alte Land Corona-bedingt nun zum zweiten Mal absagen. Wir planen, diese noch einmal um ein Jahr zu verschieben. Der Termin ist vorläufig fixiert auf 16. bis 19. Juni 2022. Die angemeldeten Teilnehmer wurden per Mail und Brief informiert und konnten sich bis 31.07.2021 für 2022 vormerken lassen.

Geschäftsstelle hat WhatsApp

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