Neue Geschäftsstelle
geöffnet ab Dienstag, 07.01.14
Adresse:
Veronikaweg 13 – 73277 Owen
Telefon:
07021-959486 Fax: 07021-959485
E-Mail:
info@kleinbrenner-verband.de
Internet:
www.kleinbrenner-verband.de
Geschäftszeiten:
Dienstag und Donnerstag 9.00 – 12.00 Uhr
Telefonisch erreichbar: Montag –
Donnerstag 9.00 – 12.00
Uhr
Wichtiger Hinweis
Etiketten:
Die Etiketten können bis auf
weiteres bei der neuen Geschäftsstelle bestellt werden.
Sehr geehrte Brennerinnen und
Brenner, hiermit möchte ich mich bei Ihnen verabschieden und für
die gute Zusammenarbeit in all den Jahren bedanken. Ich wünsche
Ihnen und Ihrer Familie für die Zukunft alles Gute, ein frohes
Weihnachtsfest, guten Rutsch in´s neue Jahr 2014 und nur die
allerbesten Ausbeuten.
Sybille Hackbarth
Ablieferung bis
2017
Noch bis zum 31.12.2017 ist es
möglich an die Bundesmonopolverwaltung abzuliefern. Derzeit gibt es
noch keine Einschränkungen in der Ablieferung. Bis zum Ende der
Ablieferung sollen sowohl die Gesamtmengen reduziert werden und in
dem letzten Jahr dann auch noch die Ablieferungsmenge des einzelnen
Brenners.
Sie können bis zum 31.12.2013
1.275 l.A. im Jahreskontingent oder im Abschnitt brennen. Abliefern
können Sie im Abschnitt nur noch 1.200 l.A. bis zum 31.12.2017.
Wenn Sie nicht im Abschnitt sind, können Sie im letzten
Betriebsjahr nur 250 Liter Alkohol von der Herstellungsmenge von
300 Liter Alkohol abliefern und von den 75 l.A. im Rumpfjahr Ende
2017 nur noch 50 l.A.
Nachfolgend die entsprechende
Tabelle:
Betriebsjahr
Gesamte Menge
davon
Gesamte
Menge
davon
Brenner
Ablieferung
Stoffbesitzer
Ablieferung
2013
/2014
300
l.A.
300
l.A.
50
l.A.
50 l.A.
2014
/2015
300
l.A.
300
l.A.
50
l.A.
50 l.A.
2015
/2016
300
l.A.
300
l.A.
50
l.A.
50 l.A.
2016
/2017
300
l.A.
250
l.A.
50
l.A.
42 l.A.
Okt.-Dez.17
75
l.A.
50
l.A.
12
l.A.
8 l.A.
Gesamtmenge
1.275
l.A.
1.200 l.A.
212
l.A.
200 l.A.
Die Begrenzung der
Gesamtablieferungsmenge wurde wir folgt festgelegt:
Betriebsjahr
Gesamte Ablieferungsmenge
2013 /
2014
50.000 hl
Alkohol
2014 /
2015
45.000 hl
Alkohol
2015 /
2016
40.000 hl
Alkohol
2016 /
2017
40.000 hl
Alkohol
Okt.-Dez.
2017
10.000 hl
Alkohol
Wenn die Ablieferungsmenge in
einem Jahr tatsächlich über der Gesamtmenge liegen sollte, kann der
Brenner dann im November oder Dezember nicht mehr auf Ablieferung
brennen und nur noch auf Versteuerung.
Derzeit wird für Kernobstbrand
ein Auszahlungspreis über dem Mindestpreis bezahlt. Wir haben diese
höhere Bezahlung vom Handel zur Erhaltung der Zukunft unserer
Betriebe schon länger gefordert. Vermehrt wird jetzt auch Kernobst
versteuert. Die Brenner sollten allerdings nicht gleich bei
Kernobst völlig von der Ablieferung Abstand nehmen sondern nach und
nach in den nächsten Jahren die Versteuerung erhöhen, damit die
Umstellung auch für den Handel erfolgen kann.
Auch wird es in den Jahren nach
der Ablieferung wichtig sein, Qualität ohne Vor- und Nachlauf an
den Handel zu verkaufen. Dies wird sich jetzt nach und nach
durchsetzen, vielleicht durch die Forderung nach hohen
Alkoholprozenten beim Einkauf.
Zuschüsse
Der Verband hat beim Land
Baden-Württemberg mehrere Forderungen für die nächsten Jahre zur
Reduzierung der Folgen der Abschaffung des Branntweinmonopols
gefordert.
Kernforderung ist die Förderung
von Investitionen beim Brenngerät, aber auch bei Teilen (zum
Beispiel: Rührwerk, Katalysator). Dazu sollten auch Investitionen
in die Direktvermarktung gefördert werden. Weiterhin wichtig sind
natürlich auch die Weiterbildung und die Beratung.
Abschnitt
Der neue Abschnitt dauert derzeit
vom 1.10.2013 bis 31.12.2017. Es sind somit 4 ¼ Jahre. Die
Produktionsmenge im Abschnitt beträgt für Obstbrennereien 1.275
Liter Alkohol und für Stoffbesitzer 212,5 Liter Alkohol.
Abliefern bis Ende 2017 dürfen
Brennereibesitzer 1.200 Liter Alkohol und Stoffbesitzer 200 Liter
Alkohol (siehe auch Ablieferung bis 2017)
Im Abschnitt weiterhin nicht
erlaubt sind:
Topinambur, zugekaufter
Kernobstwein und zugekaufter Traubenwein. Auch darf im Abschnitt
das Brennrecht nicht im Lohn abgegeben werden.
Derzeit haben Weinhefe und
Traubenwein den gleichen Ausbeutesatz. Wer zugekaufte Weinhefe
brennt und sich im Abschnitt befindet, muss darauf achten, dass es
sich bei der Maische um kein Gemisch aus Weinhefe und Wein handelt.
Bei einem Brenner, der im Jahreskontingent befindet, spielt die
Konsistenz der Maische keine Rolle.
Übernahmepreise
Die neuen Übernahmepreise ab dem
1.10.2013 bis 30.09.2014 wurden leicht reduziert aufgrund
gefallener Rohstoff- und Energiepreise:
Kernobst, Most, Weinhefe, Weintrester
3,6480 € (Vorjahr 3,6670)
Getreide
3,6480 € (Vorjahr 3,6670)
Topinambur
2,9066 € (Vorjahr 2,9279)
Zu dem Übernahmepreis kommen 19 %
Mehrwertsteuer bei umsatzsteuerberechtigten Betrieben.
Stoffbesitzer sind als Privatpersonen zumeist nicht
umsatzsteuerberechtigt
Immer wieder wird ein
Ablieferungsbescheid in einen Steuerbescheid umgewandelt. Erst wenn
die Alkoholsteuer bezahlt ist, gehört der Alkohol dem Brenner. Wenn
Sie eine solche Änderung machen, dürfen Sie den Alkohol erst nach
der Bezahlung und nicht schon bei der Zusendung des
Steuerbescheides verkaufen. Bitte beachten Sie dies, da dies schon
ein Steuerhinterziehung sein kann.
Vereinfachtes
Lohnbrennen
Das Vereinfachte Lohnbrennen und
das normale Lohnbrennern laufen in den nächsten Jahren bis zum Ende
des Branntweinmonopols wie bisher weiter. Auch nach 2018 wird es
die Regelungen in wahrscheinlich unveränderter Form wieder
geben.
Der Antrag des Vereinfachten
Lohnbrenner kann schneller genehmigt werden, wenn folgende
Unterlagen dem Antrag beigelegt werden:
Letzte Brenngenehmigungen vom
Kontingentsgeber (muss 30 Liter Alkohol gebrannt haben) und vom
Kontingentsnehmer (muss sein Kontingent zu 95 % ( 285 l.A.) genutzt
haben);
Berufsgenossenschaftsbescheid vor
allem vom Kontingentsgeber vollständig (alle Seiten).
Bitte beachten Sie auch, dass bei
Eheleuten oder Erbengemeinschaften alle den Antrag unterschreiben
müssen.
Stoffbesitzerbrennen
Stoffbesitzer können wie bisher
im Abschnitt brennen. Sie haben ein Kontingent von 212 Liter
Alkohol bis zum 31.12.2017. Wenn ein Stoffbesitzer ein Grundstück
per Pacht bewirtschaftet, kann die
Zollbehörde die Ausstellung eines
schriftlichen Pachtvertrages verlangen. Der mündliche bestehende
Pachtvertrag ist zwar rechtsgültig, die Schriftform muss dennoch
nachgeholt werden.
Neue Abfindungsanmeldungen über die
Geschäftsstelle
Ø Alle
Abfindungsanmeldungen werden nur im 10er Pack
geliefert.
Ø Kosten: 1 Pack (10
St.)
= € 1,45 plus
Rückporto € 1,45
Beispiel:
1 Pack
„Stoffbesitzer“
€ 1,45
1 Pack „Brennereibesitzer
€ 1,45
1 Pack „mehlige Stoffe“
€ 1,45
+ Rückporto
€ 1,45
Ergibt eine Gesamtsumme von € 5,80
(d.h. 4 Briefmarken zu € 1,45)
Ø So können die Formulare
in Form von Briefmarken bezahlt werden.
Ø Bitte vergessen Sie nicht das Rückporto von €
1,45 beizulegen. Rückumschlag nicht notwendig.
Ø Die Formulare können bei den Delegierten oder bei den
Versammlungen gekauft werden.
Ø Per Internet abrufen www.zoll.de
Die Formulare können auch bei
nachfolgender Adresse bestellt werden. Staffelpreise bitte
nachfragen. Auch kleinere Mengen können jetzt bestellt
werden.
C4 Security Print Systems
GmbH, Gutenbergstr. 5, 65830 Kriftel, Telefon:
06192-92128-0 - Fax: 06192-9212814
Neue Broschüre für
Mitglieder
Im Mittelpunkt der Broschüre
stehen Cocktails mit Bränden und Likören. Die Broschüre können Sie
zu einem Preis von ca. € 1,00 erhalten und somit Ihrer Kundenschaft
überreichen.
DHL Paketmarken
Nach wie vor vermitteln wir DHL
Paketmarken an unsere Mitglieder. Sie können die Bedingungen dazu
unter www.kleinbrenner-baden.de
unter Service ersehen. Sie können
uns dann den Bestellschein, der dort hinterlegt ist, zusenden oder
zufaxen. Inzwischen stellt die DHL auch mit Internetzugang auf
Direktbestellung bestehender Kunden von uns um. Wenn Sie von der
DHL einen solchen Zugang bekommen, müssen Sie dies beachten. Sie
können danach nur noch über diesen Zugang bestellen.
Terminreservierungen unserer
neuen Destillatkönigin Ronja Schmidt
Haben Sie ein Hoffest oder einen
Tag der offenen Türe, steht ihnen unsere Destillatkönigin gerne zur
Verfügung und ihre Veranstaltung erhält ein weiteres
„Highlight“.
Informieren Sie sich bei der
Geschäftsstelle oder Internetseite www.kleinbrenner-verband.de
Seminare am Donnerstag,
13.03.2014
Vormittags:
Von 9.00 – 12.00 Uhr, Nicole Then-Plannasch
Thema:
Vorbereitung einer Destillatprobe €
31,00
Nachmittags:
13.30 – ca. 16.30 Uhr
€ 14,00
Likörbereitung aus Früchten, Mitglied Herr Jürgen Friz,
Oppenweiler
Veranstaltungsort:
Gaststätte „Zur
Eisenbahn“ in Sulzbach/Murr
Teilnehmerzahl
25 - 30 Personen
Der Saal wird kostenlos zur
Verfügung gestellt und bitten die Teilnehmer vom Mittagstisch
Gebrauch zu machen. Vielen Dank.
Anmeldung:
bei der Geschäftsstelle bis 28.02.2014, Bezahlung am
Seminar
Versammlungen
Besuchen Sie unsere Versammlungen
und informieren Sie sich. Mitglieds- und Stoffbesitzerbeiträge
können beglichen werden. Abfindungsanmeldungen sind vorhanden und
Musteretiketten sind ebenfalls zu begutachten. Hersteller von
Brennereianlagen sowie Bedarfsartikelhändler werden Ihre Produkte
vorstellen.
Lehrfahrt in die Schweiz vom
Donnerstag, 03.07.-Sonntag, 06.07.2014
Abfahrtszeiten:
5.00 Uhr Wolpersthausen – 5.30
Uhr Schwabbach – 6.00 Uhr Raststätte Wunnenstein – 6.30 Plochingen
– 7.00 Uhr Raum Böblingen
1. Tag:
Frühstück auf dem Genießerhof –
Weiterfahrt zum Rheinfall – anschließend Besichtigung der Brennerei
Humbel mit Kirschdegustation – Weiterfahrt nach Solothurn – Ankunft
im Hotel in Solothurn (www.ramada-treff.ch/solothurn)
2. Tag:
Fahrt nach Bern, mit Stadtführung
und Zeit zur freien Verfügung. Weiterfahrt in den Raum Lakknach,
Besichtigung der Erlebnisbrennerei in Kallnach. Rückfahrt zum
Hotel.
3. Tag:
Fahrt entlang des Bieler Sees und
Lac de Neuchatel nach Lausanne am Genfer See und zum Schloss
Chillon an der antiken Strasse nach Italien. Weiter geht es in den
Raum Bösingen, mit Besichtigung einer Brennerei in Marchon mit
Proben und Häppchen. Rückfahrt zum Hotel.
4. Tag:
Durch das Emmental nach Luzern.
Aufenthalt am Vierwaldstätter See. Anschließend Schifffahrt auf dem
Vierwaldstätter See von Luzern nach Küssnacht. Heimfahrt –
voraussichtliche Ankunft ca. 21.00 Uhr
Leistungen:
Fahrt, 3x Übernachtung mit
Frühstück und Abendessen im Hotel, Frühstück auf dem Genießerhof,
Reiseleitung an allen Tagen, Schifffahrt und Besichtigungen sowie
Degustationen lt. Programm, Reiserücktrittskosten- und
Insolvenzversicherung.
Preis pro Person im
DZ:
€ 540,00
EZ-Zimmerzuschlag:
€ 75,00
Anmeldung:
bis spätestens 12.05.2014 bei der
Geschäftsstelle
Weitere Informationen über den
Reiseverlauf erhalten Sie auf der Internetseite, (www.kleinbrenner-verband.de)
und vor Reisebeginn, da wir aus Platzmangel die Reise Ihnen nur in
Kurzform bekannt geben können.
Auf der ganzen Reise werden wir
von Herrn Fritz Etter, Dir. Der Eidgenössischen Alkoholverwaltung
aus Bern begleitet und weitere fundierte Informationen
erhalten.
Sicher eine schöne Reise in die
Schweiz und wir freuen uns über viele Anmeldungen.
Karl Müller - 1. Vorsitzender -
Im Dezember 2013