Abschnittsbrennen
Mit einem Obstabfindungsbrennrecht ( 300 Liter Alkohol im Jahr) kann im Abschnittszeitraum von 10 Jahren 3.000 Liter (10 X 300 Liter) Alkohol in einem beliebigen Zeitraum abgebrannt werden.
Folgende Produkte dürfen nicht mehr gebrannt werden, sobald das
Brennrecht im Abschnitt ist, bzw. die Brennerei kommt nicht mehr in
den Abschnitt,
wenn folgende Produkte im laufenden Abschnitt schon gebrannt
wurden:
- zugekaufter Most
- zugekaufter Wein
- Topinambur
Die Abgabe des Kontingentes im Lohn ist für
Abschnittsbrennereien nicht möglich!
Beispiele:
Abschnittszeitraum ist: 01.10.1993 - 30.09.2003
1. Beispiel:
Der Abschnittsbrenner kann somit zu
beliebigen Terminen innerhalb des Abschnittszeitraumes (in unserem
Beispiel zwischen dem 01.10.1993 und 30.09.2003)
brennen. Wichtig ist, dass die Gesamtmenge Alkohol welche innerhalb
dieses Zeitraumes gebrannt wird - 3000 Liter Alkohol - nicht
überschreitet.
So kann sich die Produktion wie folgt beliebig innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren verteilen:
01.10.1993 - 30.09.1994 - 150 Liter Alkohol
01.10.1994 - 30.09.1995 - 250 Liter Alkohol
01.10.1995 - 30.09.1996 - 450 Liter Alkohol
01.10.1996 - 30.09.1997 - 50 Liter Alkohol
01.10.1997 - 30.09.1998 - 0,0 Liter Alkohol
01.10.1998 - 30.09.1999 - 0,0 Liter Alkohol
01.10.1999 - 30.09.2000 - 0,0 Liter Alkohol
01.10.2000 - 30.09.2001 - 800 Liter Alkohol
01.10.2001 - 30.09.2002 - 1300 Liter Alkohol = 3000 Liter
erreicht!
01.10.2002 - 30.09.2003 - 0,0 Liter Alkohol
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01.10.1993 - 30.09.2003 - 3000 Liter Alkohol
2. Beispiel:
Der Abschnittsbrenner kann zu
beliebigen Terminen innerhalb des Abschnittszeitraumes (in unserem
Beispiel zwischen dem 01.10.1993 und 30.09.2003)
brennen. Wichtig ist, dass die Gesamtmenge Alkohol welche innerhalb
dieses Zeitraumes gebrannt wird - 3000 Liter Alkohol - nicht
überschreitet.
Die Brennerei kommt nicht mehr in den Abschnitt, wenn folgende Produkte im laufenden Abschnitt schon gebrannt wurden:
- zugekaufter Most
- zugekaufter Wein
- Topinambur
Die Produktion von 3000 Liter Alkohol kann sich beliebig
innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren verteilen:
01.10.1993 - 30.09.1994 - 100 Liter Alkohol
01.10.1994 - 30.09.1995 - 300 Liter Alkohol
01.10.1995 - 30.09.1996 - 200 Liter Alkohol
01.10.1996 Versuch des Brennens von zugekauftem Most.
Die Abfindungsanmeldung wird nicht genehmigt und das Brennen des
zugekauften Mostes ist nicht möglich.